Fahrgastrechte - Haftung für Zugausfall und Verspätungen

Artikel: Fahrgastrechte - Haftung für Zugausfall und Verspätungen

Seit dem 29.07.2009 verpflichtet sich der Sylt Shuttle in Fällen von Zugausfällen oder Verspätungen ab 60 Minuten zu einer verbindlichen Verfahrensweise.

Ihre Fahrgastrechte beim Sylt Shuttle bei Zugverspätungen und Ausfall von Zügen

In dieser Übersicht haben wir für Sie die wichtigsten Regelungen bei Zugverspätungen und Ausfall von Zügen zusammengefasst. Es gelten die Beförderungsbedingungen des Sylt Shuttle-Tarifs (Tarifstand: 15.12.2019) sowie die Informationen im Internet unter www.bahn.de/syltshuttle .

Unter Berücksichtigung der Besonderheiten und Eigenarten beim Übersetzverkehr begleiteter Kraftfahrzeuge nach Sylt, haben wir uns weitestgehend an die Fahrgastrechte des Personenverkehrs angelehnt.

Ihre Fahrgastrechte im Überblick:

1. Entschädigung für verspätete Ankunft am Zielort

Wenn Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug die Fahrt mit dem Sylt Shuttle angetreten haben und dann von einer Verspätung des von Ihnen erreichten Zuges betroffen sind, haben sie Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung wie folgt:

  • Ab 60 Minuten Verspätung  erhalten Sie eine Entschädigung von pauschal 15 EUR für Fahrkarten der Preiskategorien A, BCR (Campingtarif), M, S, T und V.
  • Ab 120 Minuten Verspätung erhalten Sie eine Entschädigung von pauschal 30 EUR für Fahrkarten der Preiskategorien A, BCR (Campingtarif), M, S, T und V.

Sie können bei der Entschädigung zwischen der Ausgabe eines Gutscheins, einer Banküberweisung oder einer Barauszahlung (soweit ausreichend Bargeldmittel vorhanden sind) entscheiden.

2. Erstattung bei Nichtantritt der Fahrt

Unter der Voraussetzung, dass Sie vernünftiger Weise davon ausgehen müssen, dass für den nächsten von Ihnen zu erreichenden Zug eine Verspätung am Zielort von mehr als 60 Minuten eintreten wird, besteht für Sie die Möglichkeit, die Reise nicht anzutreten. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises.

3. Voraussetzungen zur Geltendmachung eines Haftungsanspruchs

Als Grundlage für Ihre Ansprüche benötigen wir Ihre Fahrkarte und den Quittungsbeleg, das Online- oder Mobile-Ticket in ausgedruckter Form, sowie das von uns an Sie, speziell für den Sylt Shuttle ausgegebene Fahrgastrechte-Formular S.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ansprüche persönlich am CheckIn Niebüll oder im Kundencenter Westerland geltend zu machen. Auf schriftlichem Wege adressieren Sie bitte Ihre Unterlagen an:

DB Fernverkehr AG
Inselverkehr Sylt
 – KundenCenter –
Industrieweg 18a
25980 Sylt/ OT Westerland

4. Haftungsausschlussgründe

Die DB Fernverkehr AG ist von der Haftung befreit, wenn der Fahrzeugführer bereits vor dem Kauf der Fahrkarte auf die zu erwartende Verspätung von mehr als 60 Minuten hingewiesen wurde oder die Verspätung auf einer der nachfolgenden Ursachen beruht:

  • außerhalb des Eisenbahnbetriebs liegende (betriebsfremde) Umstände, welche die DB Fernverkehr AG trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte;
  • ein Verschulden des Fahrzeugführers oder eines in seinem Kraftfahrzeug Mitreisenden.
5. Beschwerden, Schlichtung und nationale Durchsetzungsstelle

Sollten Sie Einwände gegen Entschädigungsentscheidungen haben, richten Sie Ihren Widerspruch bitte an die Stelle, die die Entschädigungsentscheidung getroffen hat. Das gleiche gilt für Anfragen und Beschwerden allgemeiner Art.

Adressen von Schlichtungsstellen zum Thema Fahrgastrechte finden Sie im Internet unter www.bahn.de/fahrgastrechte oder www.fahrgastrechte.info.

Nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte:

Eisenbahn-Bundesamt
Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte
Heinemannstraße 6
53175 Bonn

Tel.: +49 (0)228 30795-400
www.eba.bund.de