Informationen bei Transporten von Gefahrgut

Informationen bei Transporten von Gefahrgut

Artikel: Informationen bei Transporten von Gefahrgut

Wenn Ihr Kraftfahrzeug Gefahrgut nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) transportiert, gelten besondere Bestimmungen.

Die Gefahrgutbeförderung im Sylt Shuttle-Verkehr wird auf Grundlage der Regelungen des RID 1.1.4.4.1 für den Huckepackverkehr (GGVSEB) durchgeführt. Die Beförderung solcher Güter muss bereits am CheckIn angemeldet werden. Straßentankfahrzeuge, Straßenfahrzeuge mit Aufsetztanks und gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge mit Gefahrgut dürfen gemäß der folgenden Tabelle mit dem Sylt Shuttle befördert werden:

Beförderung in Versandstücken in gedeckten und bedeckten StraßenfahrzeugenGefahrgüter der Klassen 1.4 und 2 bis 9
Beförderung in Tanks (Straßentankfahrzeugen und Straßenfahrzeugen mit Aufsetztanks, Straßenfahrzeugen mit Tankcontainern)

Gefahrgüter der Klasse  2 mit den Gruppen A, O, F ohne Nebengefahr giftig

Gefahrgüter der Klasse 3, Verpackungsgruppe II und III ohne Nebengefahr giftig

Gefahrgüter der Klasse 8, Verpackungsgruppe II und III ohne Nebengefahr giftig

Klasse 9, Verpackungsgruppe II und III

Die Beförderung von Straßentankfahrzeugen, Straßenfahrzeugen mit Aufsetztanks und gedeckten oder bedeckten Fahrzeugen mit den oben genannten Gefahrgütern ist zulässig, wenn deren Kennzeichnung sowie deren Inhalt den internationalen Beförderungsbedingungen für Gefahrgut auf der Straße (ADR) entsprechen.

Die Begleitpapiere (Frachtbrief und Unfallmerkblatt) mit den Angaben gemäß ADR/RID 5.4.1 übergeben Sie vor der Auffahrt auf den Zug unserem Mitarbeiter im Terminal. Die Begleitpapiere führt der Zugführer während der Überfahrt bei sich. Nach der Ankunft im Zielterminal erhalten Sie die Papiere zurück.

Die vorgenannten Bestimmungen sind auch bei der Beförderung von Straßentankfahrzeugen mit ungereinigten lerren Tanks anzuwenden.

Pro Zug darf nur eine kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheit mitgeführt werden, das heißt, pro Zug steht nur ein Stellplatz für Lkw's mit Gefahrgut zur Verfügung.
Aus diesem Grund haben wir eine Reservierungspflicht für Gefahrgut-Transporte eingeführt. Damit garantierten wir Ihnen die Mitnahme Ihres Lkw, zu einer von Ihnen gewünschten Abfahrtszeit.Ihren Reservierungswunsch nehmen wir ausschließlich in schriftlicher Form entgegen.
Dafür verwenden Sie bitte den hier auf der rechten Seite zur Verfügung stehenden Bestellschein. Bitte senden Sie uns Ihre Bestellung mindestens 3 Werktage vor dem geplanten Fahrttermin per Fax an 0 461 – 861 486. Sollte die von Ihnen gewünschte Abfahrtszeit bereits von einem anderen Gefahrgut-Transport oder generell aufgrund eines hohen Lkw-Aufkommens belegt sein, so wird unser KundenCenter mit Ihnen Kontakt aufnehmen und alternative Abfahrten besprechen.

Ihren reservierten Stellplatz können wir nur garantieren, wenn Sie mindestens 30 Minuten vor den im Fahrplan angegebenen Verladeschlusszeiten im Terminal eintreffen.

Muss während der Beförderungsdauer mit einer Windstärke ab Bft 10 (= 89 km/h, auch in Böen) gerechnet werden, so ist die Beförderung von Fahrzeugen mit Gefahrgut ausgeschlossen.

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