AGB Gewinnspiele SocialMedia

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Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele des DB Sylt Shuttle

Der DB Sylt Shuttle bietet auf seinen Webseiten, wie Instagram und den Facebook-Seiten Gewinnspiele an. Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die der DB Sylt Shuttle und / oder rechtlich mit ihr verbundene Unternehmen auf den Webseiten und Facebook-Seiten des DB Sylt Shuttle durchführt. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen und deren Durchführung richtet sich nachfolgenden Bestimmungen.

§ 1 Gewinnspiel

  1. Die Gewinnspiele werden in Kooperation und mit Unterstützung von verschiedenen Partnern durchgeführt, die mit der Erstellung und / oder Abwicklung der Gewinnspiele beschäftigt sind.
  2. Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er sich unter Angabe seiner für die Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels erforderlichen personenbezogenen Daten mittels eines elektronischen Buttons mit diesen Teilnahmebedingungen und gegebenenfalls weiteren, je nach Gewinnspiel variierenden Erklärungen ausdrücklich einverstanden erklärt und jeweils auf den Button “Absenden” klickt. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der E-Mail bei dem DB Sylt Shuttle.
  3. ​​​​​​​Jeder Teilnehmer erkennt mit seinem ausdrücklichen Einverständnis nach Absatz 1 diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die bei jedem Gewinnspiels des DB Sylt Shuttle gesondert genannten Bedingungen und Fristen an.

§ 2 Teilnehmer

  1. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr. Minderjährigen unter 14 Jahren ist die Teilnahme an den Gewinnspielen nicht gestattet. Sie müssen vor Ihrer Teilnahme das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters einholen und dem DB Sylt Shuttle vorlegen. Gewinne an Personen unter 14 Jahren werden ohne Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters nicht ausgeschüttet.
  2. Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

  1. Mitarbeiter des DB Sylt Shuttle und evtl. beteiligter Kooperationspartner und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  2. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der DB Sylt Shuttle das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
  3. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

§ 4 Durchführung und Abwicklung

  1. Die Durchführung des Gewinnspiels und die Auswahl der Preise obliegt des DB Sylt Shuttle bzw. deren jeweiligen Partnern.
  2. Die Lieferbedingungen zur Auslieferung der Gewinne werden von dem DB Sylt Shuttle sowie deren Partnern festgelegt.
  3. Im Falle eines Gewinns wird der DB Sylt Shuttle den Teilnehmer schriftlich (auch per E-Mail) benachrichtigen. Der Gewinner ist verpflichtet, dem DB Sylt Shuttle innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Benachrichtigung mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Frist ist der DB Sylt Shuttle berechtigt, einen neuen Gewinner zu ziehen und den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber des DB Sylt Shuttle sind ausgeschlossen.
  4. Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich. Haben mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los.
  5. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
  6. Beschwerden sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich (auch per E-Mail) an den DB Sylt Shuttle zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden.

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der DB Sylt Shuttle behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung aus berechtigten Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der DB Sylt Shuttle insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht oder nicht mehr gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann der DB Sylt Shuttle von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 6 Datenschutz

  1. Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich registrieren zu lassen. Ein Anspruch auf die Registrierung besteht allerdings nicht. Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der DB Sylt Shuttle und deren Partner, die für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlichen Daten für die Dauer des Gewinnspiels und über diesen Zeitraum hinaus speichert. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, Auskunft über den Umfang der Speicherung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, die Einwilligung in die Speicherung seiner Daten schriftlich oder in Textform zu widerrufen (z.B. auch per E-Mail) und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
  2. Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet sich der DB Sylt Shuttle, die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt. Erhobene Daten werden nur innerhalb des DB Sylt Shuttle zu Marktforschungs- Marketing- und Werbezwecken (wie z.B. E-Mail-Newsletter, Werbe-E-Mails) und nur dann genutzt, wenn sich der Teilnehmer durch Anklicken eines gesonderten elektronischen Buttons ausdrücklich damit einverstanden erklärt, hat Auch diese Einwilligung kann der Teilnehmer jederzeit widerrufen, auch per E-Mail. Ein Widerruf hat auf die Teilnahme an dem Gewinnspiel, insbesondere auf die Gewinnchancen, keinen Einfluss.
  3. Die Gewinner werden bei diesem Gewinnspiel im Zuge der Veranstaltung mit Video- und Fotokamera begleitet und müssen sich darüber im Klaren sein, dass das Bildmaterial im Anschluss in den, zur DB Sylt Shuttle und deren Partner dazugehörigen Print- und Onlinemedien verwendet werden.

§ 7 Haftung

  1. Der DB Sylt Shuttle wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet.
  2. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
  3. Der DB Sylt Shuttle haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden von dem DB Sylt Shuttle (deren Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind.
  4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
  5. Eine Haftung für die durch § 3 ausgeschlossenen Personen besteht nicht.

§ 8 Sonstiges

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und des DB Sylt Shuttle unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.