Fahrgastrechte/ Haftung
Neu seit 29.07.09: Fahrgastrechte - Haftung für Zugausfall und Verspätungen
Überspringen: Neu seit 29.07.09: Fahrgastrechte - Haftung für Zugausfall und VerspätungenMit Wirkung zum 29.07.2009 tritt der im Sylt Shuttle-Tarif neu aufgenommene Punkt "Haftung bei Zugausfällen und Verspätung" verbindlich in Kraft. Dabei hat sich der Sylt Shuttle weitestgehend an das bundesweit neu eingeführte Fahrgastrechtegesetz angelehnt. Aufgrund der Besonderheiten und Eigenarten beim Übersetzverkehr begleiteter Kraftfahrzeuge nach Sylt sind einige Modifikationen notwendig geworden.
Die wesentlichen Inhalte der neuen Haftungsverpflichtung:
- ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie eine Entschädigung von pauschal 15 EUR für Fahrkarten der Preiskategorien A, M, S, T und V, ab 120 Minuten Verspätung pauschal 30 EUR für die genannten Preiskategorien
- Sie entscheiden bei der Entschädigung zwischen der Ausgabe eines Gutscheins, einer Banküberweisung oder als Bargeld (soweit ausreichend Bargeldmittel vorhanden sind)
- bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielterminal von mehr als 60 Minuten können Sie von der Reise zurücktreten und sich den für diese Fahrt entrichteten Fahrpreis erstatten lassen
Voraussetzungen zur Geltendmachung eines Haftungsanspruchs
Als Grundlage für Ihre Ansprüche benötigen wir Ihre Fahrkarte und den Quittungsbeleg sowie das von uns an Sie speziell für den Sylt Shuttle ausgegebene Fahrgastrechte-Formular S.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ansprüche persönlich am CheckIn Niebüll oder im KundenCenter Westerland zu stellen. Auf schriftlichem Wege adressieren Sie Ihre Unterlagen an: DB AutoZug GmbH, Niederlassung Sylt, -KundenCenter-, Industrieweg 18a, 25980 Sylt/ OT Westerland.
Die ausführliche Beschreibung der "Haftung für Zugausfälle und Verspätungen" sowie deren Haftungsausschlüsse erfahren Sie im nachfolgenden Sylt Shuttle-Tarif unter Punkt A 15.
Sylt Shuttle-Tarif, gültig ab 01.01.2010
Dateiformat: PDF
Dateigröße: 0,22 MB
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Letzte Aktualisierung: 30.12.2009
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