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Campingfahrzeuge

Für eine sichere Überfahrt mit Ihrem Campingfahrzeug

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Hier erfahren Sie alles über die Beförderung Ihres Campingfahrzeugs auf den Einstockeinheiten und die Sicherheitshinweise beim Mitführen von Druckgasflaschen.

Beförderung auf den Einstockeinheiten

Wenn Ihr Fahrzeug aufgrund seiner Abmessungen nicht auf die Doppelstockeinheiten passt, nehmen wir Sie auf den Einstockeinheiten mit.
Bitte beachten Sie: Hier wird Ihr Fahrzeug entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert.

Stellen Sie sicher, dass alle Vorkehrungen an Ihrem Fahrzeug vor der Abfahrt des Zuges getroffen wurden, um Schäden zu verhüten:

  • Sichern Sie Ihre Fahrzeugauf- und anbauten.
  • Verschließen Sie Schiebedächer, Lüftungsklappen, Türen und Lüftungsfenster.
  • Ziehen Sie die Antennen Ihres Fahrzeuges ein.
  • Dachantennen und nicht versenkbare Antennen montieren Sie bitte vor der Auffahrt auf den Zug ab.
  • Sichern Sie die Windabweiser und Außenjalousien bzw. montieren Sie diese ab.
  • Sorgen Sie in der kalten Jahreszeit für Frostschutz.

Sie haften für die Ladung Ihres Fahrzeuges. Der Aufenthalt in Wohnwagen, Anhängern usw. ist während der Überfahrt nicht gestattet.

Zwei Wohnmobile hintereinander stehend auf der Einstockeinheit.

Beförderung von mobilen Campingfahrzeugen mit Druckgasflaschen

Grundsätzlich gilt für die Beförderung von gefährlichen Gütern - wie Druckgasflaschen - mit dem Sylt Shuttle von und nach Westerland die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) mit dem Übereinkommen für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID).

Die Vorschriften des RID gelten jedoch nicht für:

  • (nach Unterabschnitt 1.1.3.1 a RID)
    "Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern..."
  • (nach Unterabschnitt 1.1.3.2 a RID)
    "Beförderung von Gasen in Behältern von Beförderungsmitteln, die für deren Antrieb oder den Betrieb ihrer besonderen Einrichtung (z. B. Kühlanlage) dienen".

In diesen Fällen ist die Beigabe oder das Mitführen eines Beförderungspapieres nach Gefahrgutrecht nicht erforderlich.

Beachten Sie jedoch andere, einschlägige Sicherheitsvorschriften, insbesondere die Betriebsanleitungen Ihres Fahrzeugs bzw. seiner Einrichtungen.

Letzte Aktualisierung: 27.04.2009

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Pkw mit Wohnwagen und zusätzlich Fahrräder auf dem Dach.

Ansprechpartner zum Thema

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DB AutoZug GmbH

Niederlassung Sylt

KundenCenter

Bahnhofsplatz

D-25980 Sylt/ OT Westerland

Deutschland

Tel.:  +49 1805-934 567*
Fax:  +49 4651-99 50 586

*14 ct/Min. aus dem Festnetz; Tarif bei Mobilfunk abweichend,ab 01.03.2010 max. 42 ct/Min.


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Bahnhofsuhren aus verschiedenen Epochen

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